Energiebeschaffung

NWG Strom

Strom und Gas für die Immobilienwirtschaft

Unternehmen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft finden bei NWG Power maßgeschneiderte Lösungen für die Strom- und Gasversorgung, mit denen Sie Ihren Verwaltungsaufwand minimieren.

Unsere Kunden erhalten einen persönlichen Ansprechpartner für alle ihre Liegenschaften.

Über unsere digitale NWG Plattform können Sie Ihre Liegenschaften inklusive Strom- und Gasabrechnung, Dokumenten­management und Messwerterfassung organisieren. Rechnungen und Verbrauchsdaten sind bequem jederzeit online abrufbar. Rechnungsdaten werden auch in Formaten bereitgestellt, die das Einspielen in Verwaltersoftware ermöglichen.

Des Weiteren ermöglichen wir der Immobilienwirtschaft eine periodengenaue Abrechnung und reduzieren so Ihren Aufwand bei der Betriebskostenabrechnung.

Darüber hinaus bieten wir z. B. individuelle Lösungen für Mieterstrom zur weiteren Attraktivitätssteigerung Ihrer Immobilie.

 

Aktuelle Informationen

Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird daher bei 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüberliegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

 

Wie funktioniert die geplante Gaspreisbremse?

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr, sowie für Vereine soll der Gaspreis bei 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

 

Ab wann gelten die Strom- und Gaspreisbremsen?

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023.
Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

NWG Power Fakten

Reduzierung Ihres internen Verwaltungsaufwandes durch:

  • Einen persönlichen Ansprechpartner für alle Ihre Liegenschaften
  • Flexible Vertragsgestaltung (z. B. Bündelung von Standorten, stichtagsgenaue Abrechnung)
  • Ablesemöglichkeiten der Strom- und Gaszähler per Funk
  • Digitale Rechnungslegung
  • Möglichkeit der Einbindung in die NWG Plattform
  • Erstbündelung Ihrer Daten